Wie handhabt ihr es mit den Kündigungsfristen bei euch am Stall (sofern jemand von euch einen Pensionsbetrieb hat)?
Wir haben eine KÜndigungsfrist von einem Monat zum Monatsersten. Gibt es irgendeine Klausel, die diese Formulierung anfechtbar macht?
In unserem Einstellvertrag steht besagte Formulierung.
Wir haben derzeit eine Einstellerin, der wir heute schriftlich mit persönlicher Übergabe und Erklärung gekündigt haben- sie will es anwaltlich prüfen lassen.
Wie sieht die Gesetzeslage aus? Gibt es irgendwelche Paragraphen, die man gegen uns verwenden kann? Oder ist sie mit ihrer Unterschrift an unseren Vertrag und somit unsere Regeln und Vereinbarungen gebunden?